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Gutachten

Auf Wunsch erstelle ich Ihnen einen Bericht über die Auswertungsergebnisse der durchgeführten Tests.
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Gerade beim Vorliegen einer Teilleistungsstörung (Lese-/Rechtschreibstörung oder Rechenstörung) kann dieses Gutachten bei Vorlage in der Schule dazu führen, dass Ihr Kind einen Nachteilsausgleich erhält.
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Der Nachteilsausgleich kann für Ihr Kind z.B. folgendermaßen aussehen:





  • Zeitzuschlag bei Klassenarbeiten oder anderen schriftlichen Arbeiten in allen Fächern
  • Bereitstellung von Hilfsmitteln wie elektr. Textverarbeitung oder Anschauungsmittel im Rechnen
  • Vorlesen von Aufgabenstellungen in allen Fächern
  • Mündliche Prüfungen statt schriftliche Arbeiten in Mathe und Deutsch

Ebenso kann ein Gutachten mit anschließender lerntherapeutischer Förderung dazu führen, dass die Schule von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung während der Dauer der schulischen oder außerschulischen Fördermaßnahmen abweicht.
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Dies kann den Verzicht auf eine Bewertung der Lese- und Rechtschreibleistungen in Klassenarbeiten und sonstigen schriftlichen Arbeiten in allen Fächern bedeuten. Sowie eine stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen insbesondere in Deutsch und den Fremdsprachen.
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Ferner würde es bei ungenügenden Leistungen im Rechtschreiben, der Zeichensetzung und Grammatik bei schriftlichen Arbeiten in allen Fächern der Sekundarstufe zu einer Abstufung der Gesamtnote für die schriftliche Arbeit um maximal eine Note beinhalten.

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